Was genau ist im genehmigten Vorbescheid enthalten?
Der Vorbescheid des Landratsamts Rosenheim erlaubt den Bau eines Einfamilienhauses mit Keller, Erdgeschoss, 1. Obergeschoss und Dachgeschoss, einer Firsthöhe von 8,65 m und einer Grundfläche von 9,5 x 10 m (95 m²).
Sind bereits Anschlüsse für Wasser, Strom und Abwasser vorhanden?
Das Grundstück selbst ist unbebaut. Die Anschlüsse für Wasser, Strom und Abwasser liegen in der Regel an der Grundstücksgrenze und müssen vom Käufer im Zuge der Bebauung angeschlossen werden.
Mit welchen zusätzlichen Kosten muss ich beim Kauf eines Baugrundstücks rechnen?
Neben dem Kaufpreis fallen übliche Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer (Bayern: 3,5%), Notar- und Gerichtskosten (ca. 1,5%) sowie Maklerprovision an. Hinzu kommen Erschließungskosten, falls nicht bereits vollständig bezahlt.
Kann ich das Grundstück besichtigen?
Ja, eine Außenbesichtigung des Baugrundstücks ist jederzeit nach Absprache möglich. Bitte kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren.
Ist eine Bebauung mit einer Einliegerwohnung tatsächlich möglich?
Ja, der vorliegende Vorbescheid ermöglicht grundsätzlich die Planung eines großzügigen Einfamilienhauses, das auch eine Einliegerwohnung integrieren kann. Die finale Ausgestaltung obliegt dem Bauherrn in Abstimmung mit dem Bauamt.